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Aus dem Ärztezentrum Würenlos.

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AZW gewährleistet schulmedizinischen Dienst

Der schulmedizinische Dienst von schulpflichtigen Kindern im Kanton Aargau ist in der Verordnung über die Schuldienste geregelt. Für die Umsetzung ist der Kanton auf die Unterstützung von Hausärzten und Pädiatern in den Gemeinden angewiesen.

Das Ärztezentrum Würenlos hat den langjährigen Vertrag mit der Gemeinde Würenlos erneuert und übernimmt ab sofort auch den schulärztlichen Dienst der Schule Neuenhof, welche im Limmattal erfolglos eine Nachfolgeregelung gesucht hatte.

Es freut uns, dass wir trotz Hausärztemangel im Kanton Aargau den schulmedizinischen Dienst auch für die Schule Neuenhof anbieten können.